eBay´s "Lösung" zur Gewährleistungsverkürzung

Hallo,
ab 01.01.22 muss man als gewerblicher Verkäufer von Gebrauchtwaren eine negative Beschaffenheitsvereinbarung und die Gewährleistungsverkürzung explizit vom Käufer vor dem Kauf bestätigen lassen. eBay macht es sich da leider sehr einfach und schreibt als “Lösung” vor, dies über die Varianten zu realisieren.
Dies stößt verständlicherweise auf sehr großes Unverständnis der Verkäufer, weil es umständlich und vermutlich nichtmal rechtssicher ist.
Wie dem auch sei. Mein Problem ist nun, wie gebe ich diese Varianten"lösung" in GarageSale ein?
Hat das jemand schon gemacht und eventuell eine kleine Anleitung hierzu?
Ich habe zwar schon mit Varianten in GarageSale gearbeitet, aber dies nun so einzugeben, wie eBay das verlangt, das bekomme ich nicht hin.
Hier noch die Mitteilung von eBay https://community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/Gesetzesänderungen-Negative-Beschaffenheitsvereinbarung-amp/ba-p/4508217#U4508217
Vielen Dank!

Nachtrag: Bei meinen Versuchen ist mir aufgefallen, dass die Eingabefelder immer kleiner werden, je langer der eingegeben Text ist. Ist das ein Bug in GS?
Hier ein Bild davon: Bildschirmfoto-2021-12-20-um-16-53-02 — ImgBB

  1. Nachtrag: Ok, ich muss zugeben, ich verstehe das ganze Thema Varianten in GS nicht. Irgendwie blicke ich da nicht durch. Zwar hatte ich vor längerer Zeit mal zwei Angebote mit Varianten eingestellt . Aber das war wohl mehr Glück, es hinbekommen zu haben. Die Hilfe in GS verwirrt mich auch mehr, als das sie hilft.
    Hat jemand eventuell eine verständliche Anleitung zu den Varianten in GS für Dummys?

Ich werde es wohl ganz pragmatisch lösen und auf den Verkürzung der Gewährleistung verzichten - da auch bei Verkürzung auf 12 Monate die Beweislastumkehr künftig erst ab 12 Monaten gilt. Da macht die Verkürzung der Gewährleistungsfrist wenig Sinn. Und nach 12 Monaten muss der Käufer nachweisen dass ein Mangel von vorneherein bestand was schwierig sein dürfte wenn es so lange funktioniert hat.

Ja, der Gedanke war mir auch schon gekommen. Bleibt dann aber noch immer das Problem mit der negative Beschaffenheitsvereinbarung.

Ja, das ist irgendwie … knifflig. Weil absolut in keinster Weise rechtssicher beantwortet und aus meiner Sicht derzeit noch nicht rechtssicher zu beantworten. Ich verkaufe z.B. ausschliesslich gebrauchte Teile, die es neu überhaupt nicht gibt, die getestet und intakt sind, aber z.B. Gebrauchsspuren haben. Wie soll ich das in Varianten packen? Als Variantenauswahlpunkt “Gebrauchtes Display mit drei hellen Punkten im Bildhintergrund, eine kleine Delle rechts oben am Gehäuse, einer kleine Delle links unten, drei Kratzern mittig und Tastaturabdrücken auf dem Panel.”??? Also alles was im Text schon mal steht?
Grummel… Jedes Jahr eine lustige Neuerung mit der man sich monatelang beschäftigen darf, statt die eigentliche Arbeit zu machen…