Hallo,
mir kommt da ein Gedanke: Ist es legal, bei einem Vollpreis-gekauften Programm die Benutzung (Erstellung von max. 50 Auktionen im Monat) zu limitieren?
Was sagt der Verbraucherschutz dazu? Was sagt Ihr Anwalt dazu?
Mir ist klar, das eine hohe Anzahl von Auktionen im Monat evtl. auf eine gewerbliche Nutzung deuten kann; außerdem eröffnet Ihnen die Einteilung eines professionellen Bereiches eine weitere Einnahmequelle (und das sei Ihnen auch ausdrücklich gegönnt ;-))
Viele Grüße aus Bremen
Edgar Siewert